Neue Psychotherapierichtlinien
Seit dem 01.04.2017 gelten neue Psychotherapierichtlinien. Die Änderungen betreffen insbesondere die psychotherapeutische Sprechstunde, die telefonische Erreichbarkeit sowie Akuttherapie.
Ziel dieser Änderungen ist es, psychotherapeutische Leistungen schneller, einfacher und vor allem einer größeren Anzahl von Patient*innen zugänglich zu machen. Wie jedoch verschiedenen Bewertungen zu entnehmen ist (z. B. DPtV, KBV), gestaltet sich die praktischen Umsetzung schwierig.
In diesem Video der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Sie sich einen Überblick hinsichtlich der neuen Richtlinienpunkte verschaffen:
PTV10 Patienteninformation „Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“: